Freiflächen-Photovoltaik gewinnt bundesweit an Bedeutung, auch im Landkreis Lindau: landwirtschaftliche Grenzertragsflächen und Randstreifen sind häufig wirtschaftlich attraktiver für PV-Nutzung als für Ackerbau. Trotzdem eignet sich längst nicht jede Fläche gleichermaßen. Wer als Eigentümer über eine mögliche Verpachtung nachdenkt, sollte vier Faktoren im Blick haben.
Für eine wirtschaftlich sinnvolle Freiflächenanlage braucht es in der Regel eine zusammenhängende Fläche ab etwa einem Hektar aufwärts: je größer, desto günstiger die Kosten pro installierter Leistung. Genauso wichtig wie die reine Größe ist der Zuschnitt: Stark verwinkelte oder schmale Flächen lassen sich technisch schlechter belegen als kompakte, rechteckige Parzellen.
Nicht jede Fläche ist nach dem EEG förderfähig. Grundsätzlich förderfähig sind unter anderem Konversionsflächen, Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie per Landesverordnung freigegebene Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten. Bayern hat hierzu eigene Freiflächenöffnungsverordnungen. Die konkrete Förderfähigkeit einer Fläche sollte immer im Einzelfall geprüft werden.
Die reine Entfernung zur nächsten Mittelspannungsleitung oder Trafostation sagt für sich genommen wenig über die Eignung aus. Entscheidend ist, ob am jeweiligen Verknüpfungspunkt freie Kapazität für einen Netzanschluss besteht, eine Frage, die verbindlich nur der zuständige Netzbetreiber beantworten kann.
Hangneigung, Verschattung und die Nähe zu Schutzgebieten beeinflussen sowohl die technische Eignung als auch die Genehmigungsfähigkeit. Zusätzlich verlangt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§15 BNatSchG) in der Regel Ausgleichsmaßnahmen, deren Kosten von Anfang an in eine seriöse Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingerechnet werden sollten.
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